AGB

§ 1 Vertragsgrundlagen, Geltungsbereich und Umfang
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommenen Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen,  sowie die Allgemeinen Vertragsbedingen für die Ausführung von  Bauleistungen, VOB Teil B. Des weiteren gelten die Allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart. Diese Bedingungen sind Bestandteil ämtlicher Angebote und Verträge, mit welchen wir Leistungen oder Waren verkaufen. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Unsere AGB gelten auch dann, wenn sie den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners entgegenstehen. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten deshalb nicht als Zustimmung zu den von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

§ 2 Angebot und Preise
An das Angebot halten wir uns zwei Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind mindestens sechs Monate gültig. Sollten sich die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Maler und Anstreicher oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung und der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Flächen, ohne dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht.

Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden. Eine Umsatzsteuererhöhung kann  auch im  nichtkaufmännischen Verkehr an den Aufraggeber weiterverrechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsabschluß erbracht wird. Bei vereinbartem Preis liegt unsererseits die Annahme zugrunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann. Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Mehrleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in angemessener Höhe zu verrechnen (Regiestunden). Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen zu einer Nachforderung.

Für die Auswahl des richtigen Farbtones ist der Kunde verantwortlich.

§ 3 Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder erfüllen. Bei sich ändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden oder Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung
Unsere Rechnungen sind binnen acht Tagen netto, abzugsfrei zu bezahlen.  Speziell für Fassadenarbeiten wird vereinbart, dass vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung von  mind. 60%  der Angebotssumme überwiesen wird, da dem Malerbetrieb sofort hohe Material- und Gerüstkosten entstehen. Es berechtigt nicht, gerechtfertigte Beanstandungen, zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Entgelts, der das Doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbehebung nicht übersteigen darf. Im Fall des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem aktuellen Diskontsatz zu berechnen. Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Aufraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z. B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe unserer Forderung an uns ab.

§ 6 Ausführung / Termine
Wir führen die Arbeiten entsprechend unserer schriftlichen Auftragsbestätigung/Angebot aus.

Für die Durchführung der Arbeiten gelten die genannten und ausdrücklich vereinbarten Termine. Wir sind bemüht, vom Kunden gewünschte oder angegebene Termine einzuhalten. Wird die Durchführung der Arbeiten durch Umstände verzögert, welche nicht in unserer Zuständigkeit liegen oder von uns nicht verschuldet sind, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Dem Kunden steht aus vorgenannten Gründen kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ansprüche zu. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig sämtliche für die Auftragserfüllung  erforderlichen Angaben zu machen. Entstehen durch das Versäumnis des Kunden bei uns Aufwendungen oder Schäden, sind wir berechtigt, Ersatz zu verlangen.

Geringe Qualitätsschwankungen und Abweichungen in Material und Farbe sind evtl. möglich und stellen keinen Mangel dar.

§ 7 Ausführungsbedingungen
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens plus zehn Grad Celsius gewährleistet ist, sowie eine für uns unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme möglich ist. Der Auftraggeber hat für eine ordentliche Zufahrt zu sorgen. Außerdem wenn vereinbart, alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste und Bauaufzüge beizustellen. Ansonsten werden die daraus resultierenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

§ 8 Witterung
Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.

§ 9 Gewährleistung
Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.

Mängelrügen haben bei sonstigem Ausschluss binnen vierzehn Tagen nach Abschluss der Arbeiten, bzw. nach bekannt werden, schriftlich und detailliert zu erfolgen. In Fällen der Gewährleistung muß uns die Möglichkeit zur Verbesserung / Ausbesserung gegeben werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden jeder Art sind ausgeschlossen.

§ 10 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.

§ 11 Schriftform
Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.

§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des sonstigen Inhaltes nicht.